Notdienst 02645 972737 0171 5135072 Notdienst

<-----
Jetzt aktuell:
Heizungsnotdienst -

Heizung Notdienst

Heizölnotdienst -

Heizöl Notdienst

 

 

 

 

 

Wir sind da, wo Sie uns brauchen

oder Direktsuche:

Heizungsnotdienst
Heizölnotdienst
 
   







6.00 - 18.00 Uhr: +49 (0)2645 972737 // 18.00 - 6.00 Uhr: +49 (0)171 5135072

Zum normalen Orts-, bzw. Mobilfunktarif (D1) - gerne rufen wir Sie auch zurück!

Tipps für Mieter im Notdienst

Die Kostenübernahme eines Handwerkers durch einen Vermieter oder einer Hausverwaltung ist ein oft diskutiertes Thema. Grundsätzlich sind Vermieter für alle Instandsetzungen in einer Wohnung und einem Haus zuständig. Hier streitet man sich dann um den Begriff "kleinere Reparaturen", bzw. "Instandsetzung" Als Nächstes wäre dann noch das Verursacherprinzip zu klären.

"Kleinere Reparaturen", wie z.B. ein tropfender Wasserhahn kann und wird oft dem Mieter auferlegt. "Instandsetzung" wäre z.B. eine abgebrochene Armatur - aber Vorsicht: Haben Sie sich mit Ihrem ganzen Gewicht an die Armatur gehängt und ist sie deshalb abgebrochen, so zieht das Verursacherprinzip und der Mieter muss dafür aufkommen. Bei einem Rohrbruch hingegen, können Sie nur dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn Sie z.B. das Einfrieren der Wasserleitungen bewusst in Kauf nahmen. Denn immer muss der Vermieter dafür sorgen, dass Sie die Wohnung in einem bestimmungsmässigen Gebrauch nutzen können.

Nicht anders ist es bei einer Heizung. Der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass in der Wohnung tagsüber von etwa 6 bis 22 Uhr Raumtemperaturen zwischen 18° bis 21° erreicht werden können. Ob dazu der Heizköperthermostat auf 1 oder auf 5 gestellt werden muss, wäre in einen gerichtlichen Streitfall ohne Belang. Ist im Mietvertrag nichts zur Mindesttemperaturen vereinbart, so haben sich in der Rechtsprechung folgende Werte als angemessen herausgebildet: Wohnräume 20° bis 21° Grad, Bad 21° bis 23° Grad. Eine übliche Nachtabsenkung z. B. an einer Gasetagenheizung oder Ölzentralheizung muss hingenommen werden.

Der bestimmungsmässige Gebrauch heißt auch, dass der Vermieter für sauber abfliessende Rohre, Abflüsse zuständig ist. Solange SIE nichts in die Toilette oder den Abfluss geworfen haben, was diesen verstopfte.


Wann können Sie den Technischen Notdienst anrufen?

Bei größeren Schäden im Sanitärbereich, wie:

Störungen an der Heizung

Störungen im Abflusssystem Kanalsystem

Störungen in der Elektrik

Glasbruch

Schädlingsbekämpfung


In allen diesen und ähnlichen Fällen, also bei allem, was Sie nicht selbst verursacht haben und bei dem Gefahr für Sie (Ihre Gesundheit) und das Gebäude besteht, darf der Mieter auch selbst Hand anlegen, ohne vorher ausführlich seinen Vermieter oder seine Hausverwaltung informiert zu haben. Das heißt, den Notdienst anrufen.

Ist der Vermieter oder die Hausverwaltung telefonisch nicht erreichbar, etwa am Wochenende, kann der Mieter selbst handeln, teilt der Deutsche Mieterbund e.V. (DMB) mit. Das übliche Verfahren der Mängelanzeige, also die vorherige Information des Vermieters, würde in solchen Notfällen viel zu lange dauern.

Kostenübernahme durch Vermieter und Hausverwaltungen

Der Vermieter muss laut DMB alle Kosten ersetzen, die mit der (Notdienst)-Reparatur in Verbindung stehen - allerdings nur die notwendigen Ausgaben. Kann beispielsweise der undichte Heizkörper repariert werden, muss der Vermieter nicht den Austausch des Heizkörpers bezahlen.
Rattert oder klopft die Heizung oder der Heizköper dagegen, können Arbeiten durch einen Fachbetrieb erst nach Absprache mit dem Vermieter durchgeführt werden.

"Alle Kosten ersetzen" sagt schon aus, wie es in der Praxis oft gehandhabt wird. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch ist der Beauftrager einer Dienstleistung (in diesem Fall Anrufer beim Notdienst) grundsätzlich auch zahlungsverpflichtet. Im Volksmund "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Oftmals können wir und auch unsere Partnerbetriebe direkt mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung abrechnen. Garantieren, dass diese die Kosten übernehmen, können wir jedoch nicht. Ob nun wirklich ein Notfall vorliegt, der Sie berechtigt, ohne Einwilligung Ihres Vermieters einen Notdienst anzurufen, können wir auch nicht beurteilen. Sollte sich Ihr Vermieter oder Ihre Hausverwaltung also weigern, die Kostenrechnung zu begleichen, müssten wir uns, genauso wie unser Partnerbetrieb wieder an Sie wenden. Dies gilt übrigens auch für Abrechnungen mit Versicherungen. In diesen, seltenen Fällen, müssten Sie also die Kostenrechnungen begleichen und selber versuchen eine Rückerstattung dieser Kosten von Ihrem Vermieter / Hausverwaltung / Versicherung zu erreichen. Wissen Sie schon selbst, dass Sie den Schaden verursacht haben und keine ausreichende Haftpflichtversicherung vorliegen, müssten Sie die Kosten sowieso selbst übernehmen.

Keine Rechtsberatung

Wir können Ihnen keine Rechtsberatung in Mietfragen bieten. Hierzu müssen wir Sie an den DMB e.V. verweisen. Sehen Sie daher bitte unsere Hinweise ohne Gewähr an. Die Rechtsprechung ändert sich ständig und täglich kommen neue Urteile heraus. Nur Rechtsanwälte Fachrichtung Mietrecht und der Deutsche Mieterbund e.V. sind diesbezüglich ständig uptodate.


Scheuen Sie sich nicht und rufen uns in einem Notfall an. Wir werden Ihnen schnellstmöglichst helfen, sofern es uns auch nur möglich ist!

Notdienst 02645 972737 0171 5135072

Notdienst 365 Tage - 7 Tage - 24 Stunden <-----
Jetzt aktuell: Heizungsnotdienst - Heizölnotdienst - Wartungsvertrag - Tankreinigung

Heizungsnotdienst

Wir sind da, wo Sie uns brauchen

 

 

 

 



7heinzelmaennchen.de Notdienst Sanitär Heizung Heizöl Elektro


Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Bremen, Dresden, Leipzig, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Karlsruhe, Mannheim, Augsburg, Wiesbaden, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Braunschweig, Chemnitz, Aachen, Kiel, Halle (Saale), Magdeburg, Krefeld, Freiburg im Breisgau, Lübeck, Oberhausen, Erfurt, Rostock, Mainz, Kassel, Hagen, Saarbrücken, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Ludwigshafen am Rhein, Leverkusen, Potsdam, Oldenburg, Osnabrück, Solingen, Herne, Neuss, Heidelberg, Darmstadt, Paderborn, Regensburg, Ingolstadt, Würzburg, Wolfsburg, Fürth, Ulm, Heilbronn, Offenbach am Main, Göttingen, Bottrop, Pforzheim, Recklinghausen, Reutlingen, Koblenz, Remscheid, Bergisch Gladbach, Bremerhaven, Jena, Trier, Erlangen, Moers